Unsere Forderungen
Hier können Sie nachlesen, was genau wir vom Landtag fordern. Durch Ihre Unterschrift können Sie anschließend das Vorhaben unterstützen.
Unsere Forderungen
Der Landtag stellt fest: Trockenheit, Dürre, Hitze, Wassermangel, Missernten, Waldbrände, Starkregen, Überschwemmungen - all das sind Ereignisse, die auch im Land Brandenburg in den letzten Jahren verstärkt aufgetreten sind. Mittlerweile ist nicht nur für die Wissenschaft klar: Die Klimakrise wirkt sich bereits in Brandenburg aus. Jetzt muss schnell gehandelt werden. Im Klimaabkommen von Paris hat sich die Weltgemeinschaft 2015 darauf verständigt, dass der „Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen“. Die Erhitzung der Erde hat nach aktuellem Stand der Klimawissenschaft seit Beginn der Messungen 1880 im letzten Jahr zum ersten Mal über 1°C überschritten. Das macht deutlich, dass die 1,5-Grad-Marke schon sehr nahe liegt. Da die Folgen für Mensch und seine Lebensgrundlagen bei einem Überschreiten dieser Grenze bedrohlich sind, ist es notwendig, kurzfristig Gegenmaßnahmen zu ergreifen und den Klimaschutz im Gesetzgebungswesen prioritär zu verankern, indem die Auswirkungen von Landesgesetzen auf das Klima geprüft und in Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen gebracht werden.
Der Landtag möge beschließen:
Der Landtag wird bei allen zukünftigen Entscheidungen deren mögliche Auswirkungen auf das Klima prioritär berücksichtigen, um die Klimakrise und deren Folgen zu begrenzen oder abzuschwächen. Deshalb wird die Landesregierung aufgefordert, ein Prüfschema zu erarbeiten, welches auf der Grundlage wissenschaftlicher Kriterien eine Bewertung der Gesetzgebungsinitiativen hinsichtlich der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen unter Beachtung der internationalen Klimaverpflichtungen des Pariser Klimaabkommens sowie der europäischen, bundesdeutschen und landespolitischen klimapolitischen Zielsetzungen ermöglicht. Zusätzliche Emissionen sind mit Einsparungen an anderer Stelle zu verbinden und müssen mit den Einsparvorgaben des Pariser Klimaabkommens vereinbar sein. Die Landesregierung wird beauftragt, im Bundesrat die zügige Beratung eines Klimaschutzgesetzes einzufordern, dessen Maßnahmen der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommens dienen. Das Gesetz muss sicherstellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland schnellstmöglich, jedoch spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.
Des Weiteren muss das Prüfschema auch Kriterien zur Beurteilung der Nachhaltigkeit von Gesetzentwürfen enthalten. Die Landesregierung wird außerdem aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen:
Dem Landtag jährlich einen Bericht zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen nach Sektoren im Land Brandenburg vorzulegen, nach Beschluss eines Klimaschutzgesetzes im Bund einerseits die Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg zu überarbeiten und andererseits Klimaschutz-Pläne Brandenburg für 2030 und 2050 mit den nötigen Schritten zur Klimaneutralität bis zu diesem Zeitpunkt zu erarbeiten und deren Fortschritte in jährlichen Zwischenberichten öffentlich zu informieren.
Die Klimaschutzpläne sollen Investitionen und Projekte für nachhaltigen Umwelt- und Klimaschutz in den folgenden Politikfelder abdecken:
- Gesundheit und Soziales
- Energie und Wirtschaft
- Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Infrastruktur, Verkehr, Mobilität, Digitalisierung und Regionalpolitik
- Stadtentwicklung und Bauen - Innen- und Kommunalpolitik sowie Ehrenamt
- Land- und Forstwirtschaft, Verbraucherschutz
- Finanzen.
Zusätzlich zu den Maßnahmen müssen die Klimaschutz-Pläne auch geeignete Förderinstrumentarien abbilden.
Darüber hinaus wird die Landesregierung verpflichtet, einen Zukunftsbeirat Brandenburg zu berufen, welcher sich zu jeweils einem Drittel (1) aus Jugendvertreter_innen, (2) aus Verbänden, Wirtschaft und Wissenschaft sowie (3) aus Politik und Verwaltung zusammensetzt. Der Zukunftsbeirat Brandenburg soll sowohl der Landesregierung als auch dem Landtag beratend in den Themenfeldern Klimaschutz und Nachhaltigkeit zur Seite stehen. Dabei ist darauf zu achten, dass alle gesellschaftlichen Kräfte im Beirat angemessen vertreten sind.
*Der Text der Volksinitiative setzt sich aus den Anträgen der vier Parteien zusammen, die in der letzten Legislaturperiode Anträge zu dem Thema eingebracht haben und wurde redaktionell verändert.
Alle Informationen sind auch nochmal >hier< zum Downloaden und Ausdrucken verfügbar!
Aktuell
11.02.2020
Liebe Freundinnen und Freunde der Volksinitiative Klimanotstand Brandenburg,
soeben erreichte uns die Nachricht, dass die befreundete Volksinitiative "Artenvielfalt", für die viele von uns engagiert Unterschriften gesammelt haben, nach einem Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes unzulässig ist. Wir sind erschüttert darüber, weil die meisten von uns die Ziele dieser Volksinitiative aktiv unterstützt haben. Sie hat bislang über 70.000 Unterschriften erzielt. Es wäre ein fatales Signal, auch für die Einstellung zur Demokratie im Land, wenn diese Unterschriften nicht zählen würden.
Von daher scheint der Punkt 5 auf S. 82 des Gutachtens von besonderer Bedeutung, dass sich diese Probleme möglicherweise noch heilen ließen. Was genau das bedeutet, kann ohne juristische Expertise vermutlich nicht gesagt werden. Wir hoffen jedoch zuversichtlich, dass im Interesse der Demokratie in unserem Land, gerade in angespannten Zeiten, hier eine für alle Seiten zufriedenstellende und einfache Lösung gefunden werden kann! Das Gutachten selbst kann man hier einsehen: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/gu/6.pdf?fbclid=IwAR0A83DOIkDlVV1L4BMA2gf2jSG9GN6kPoibkkNBQ1mR17Pwq6wse_0PFvo
Für unsere Volksinitiative Klimanotstand ergibt sich aus dem Gutachten nach erster Durchsicht von Nichtjuristen, dass die dort angeführten Probleme auf unsere Volksinitiative wohl nicht zutreffen.
- Es stellt sich nun als richtig heraus, die Unterschriftenlisten einseitig herausgegeben zu haben.
- Wichtiger noch, wir haben keinen konkreten Gesetzsesvorschlag gemacht.
- Wir haben auch keine unzutreffenden Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die hier im Gutachten moniert wurden.
- Weil wir keinen konkreten Gesetzesvorschlag gemacht haben, trifft uns auch das im Gutachten intensiv diskutierte sogenannte "Koppelungsverbot" nicht.
- Vertreter*innen und deren Stellvertreter*innen haben wir in der richtigen Reihenfolge aufgelistet.
Wir möchten Sie und Euch deshalb ermutigen, weiterhin Unterschriften für die Volksinitiative Klimanotstand zu sammeln. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie und Euch bestmöglich auf dem Laufenden halten.
Den Freundinnen von der Volksinitiative Artenvielfalt drücken wir hiermit unsere Solidarität aus.
Aus dem Kreis der Vertreter*innen und Stellvertreter*innen, Prof. Dr. Henning SchlußVolksinitiative Klimanotstand in BrandenburgHomepage: www.klimanotstand-brandenburg.de E-Mail: [email protected] FB: www.facebook.com/Klimanotstand.Brandenburg